Fachschule
Ziel des ganzheitlichen und handlungsorientierten Lernprozesses in der Fachschule ist der Erwerb qualifizierter beruflicher Handlungskompetenz als Voraussetzung für Mobilität im Beruf und am Arbeitsplatz sowie die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zum lebensbegleitenden Lernen.
Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen sowie zu Teil- und Zusatzqualifikationen der beruflichen Fort- und Weiterbildung und ermöglicht den Erwerb der Zugangsberechtigung zur Fachhochschule in Rheinland-Pfalz.
Sie befähigt Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung, die aufgrund des permanenten technischen und wirtschaftlichen Wandels veränderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen zu bewältigen sowie eigenverantwortliche und selbständige Tätigkeiten wahrzunehmen.
Der Fachschulabschluss (Staatlich geprüfte Techniker) ist dem Niveau des Bachelorabschlusses gleichwertig!
Durch die Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wurde der DQR zum 01.05.2013 in Kraft gesetzt. (www.deutscherqualifikationsrahmen.de)
Damit ist amtlich, dass Fachschulabsolventen und Bachelorabsolventen auf dem gleichen Niveau (Stufe 6 des DQR) eingeordnet sind.
Neu: Weiterhin wird zukünftig die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional in Technik“ verliehen.
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule sind:
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen, einschlägigen Berufsausbildung sowie der Abschluss der Berufsschule, sofern während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand.
oder
- der Abschluss der Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Bei der Vollzeitform muss zusätzlich zum Abschluss der Ausbildung und der Berufsschule eine anschließende, mindestens einjährige, einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden.
Die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fachrichtung entsprechen. Ist die abgeschlossene Berufsausbildung nicht einschlägig, so erhöht sich die notwendige Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit auf zwei Jahre.
Aufnahmeantrag Fachschule:
Anmeldeunterlagen:
Aufnahmeantrag (erhältlich im Sekretariat, Frau Adowski oder Antrag als pdf-Datei, Größe 270 kB)
erforderliche Unterlagen (beglaubigte Kopien):
- Berufsschulzeugnis
- Facharbeiter-/ Gesellenbrief
- Lebenslauf
- Arbeitsbescheinigung (für Teilzeitform)
Anmeldeschluss (01. März des Jahres) ist zu beachten!
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: 7:30 Uhr bis 14:45 Uhr (Mo. – Fr. – nur Schwerpunkt Maschinenbau)
Teilzeit: 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr (im Allgemeinen an 4 Abenden von Mo. – Do.)
Abschlussprüfung:
In den Bildungsgängen findet eine Abschlussprüfung mit drei schriftlichen Arbeiten aus dem schwerpunktbezogenen Bereich statt. Dazu wählt die Schule aus drei vorgegebenen Lernmodulen, zwei für die schriftliche Prüfungsarbeiten aus. Diese Prüfungen finden in Form von Aufsichtsarbeiten statt.
Die Aufgaben und die Bearbeitungszeit (mindestens drei Zeitstunden) werden mit Genehmigung der Schulleitung festgelegt.
Die dritte Arbeit wird durch das Lernmodul Abschlussprojekt ersetzt. Dieses Lernmodul beginnt frühestens sechs Monate vor Beendigung des Bildungsganges. Die Projektarbeit kann einzeln oder in Gruppen bis zu vier Schülerinnen oder Schülern durchgeführt werden und muss in schriftlicher Form dokumentiert werden. Umfang der Dokumentation sollte 25 (+/-5) Seiten ohne Literaturverzeichnis und Anhang je Schülerin oder Schüler betragen. Während der Anfertigung erfolgt die Betreuung durch die jeweilige Lehrkraft oder das jeweilige Lehrerteam.
Nach Abgabe der Projektarbeit findet eine Präsentation statt, der sich ein Kolloquium von etwa 20 Minuten Dauer anschließt.
Sekretariat Fachschule
Heike Adowski
Tel. (0621) 504-4124
Fax. (0621) 504-3789
E-Mail heike.adowski@t1.bbslu.de