Fachhochschulreifeunterricht (FHRU) während der Berufsausbildung
Zielsetzung:
Der Fachhochschulreifeunterricht führt parallel zur Berufsausbildung zur allgemeinen Fachhochschulreife und berechtigt zum Studium an jeder Hochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Abschluss:
Allgemeine Fachhochschulreife
Der Unterricht findet in einem Kurssystem statt. Je nach Wahl der Kurse. bzw. Lernbausteien hat man Unterricht an einem Abend bis maximal drei Abenden.
Unterrichtszeit: 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr (3 Unterrichtsstunden in einem Fach)
Höher qualifizierende Lernbausteine können auch innerhalb des Berufsschulunterrichts (je nach Angebot) belegt werden.
Dauer:
Der Fachhochschulreifeunterricht erstreckt sich höchstens auf die Dauer des Bildungsganges.
Unterrichtsfächer:
Pflichtfächer | Dauer |
Deutsch/Kommunikation (K) | 1 Jahr |
Englisch (K) | 1,5 Jahre |
Mathematik (K) | 1,5 Jahre |
Physik (G) | 0,5 Jahre |
Sozialkunde (G) | 0,5 Jahre |
Wahlfach | |
Zweite Fremdsprache*(Spanisch oder Französisch) | 1,5 Jahre |
* zusatzqualifizierender Unterricht zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Abschlussprüfung:
Die Fachhochschulreifeprüfung kann zusammenhängend am Ende des Bildungsganges oder in gestreckter Form im Verlauf des Bildungsganges in Teilprüfungen abgelegt werden. Sie gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die Prüfungsfächer sind Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik.
Zum Fachhochschulreifeunterricht wird zugelassen, wer
- einen qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) hat
und zusätzlich
- in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis steht und den Teilzeitunterricht der Berufsschule in Rheinland-Pfalz besucht oder
- eine sonstige landes- oder bundesrechtlich geregelte zweijährige Berufsausbildung (z.B. Höhere Berufsfachschule) absolviert oder
- eine Fachschule in Rheinland-Pfalz besucht.
Der Aufnahmeantrag ist im Sekretariat (Raum 297) oder als Download LINK erhältlich.
Im Sekretariat sind folgende Unterlagen als beglaubigte Kopien abzugeben:
- Zeugnis des qualifizierten Sekundarabschlusses I
- Berufsausbildungsvertrag bzw. Schulbescheinigung
Anmeldeschluss:
- 15. Januar eines jeden Jahres (Beginn Februar)
- 1. März eines jeden Jahres (Beginn nach den Sommerferien)
Die Anmeldung ist auch später möglich, sofern Schulplätze noch zur Verfügung stehen.