Technikerabschluss

Der erfolgreiche Besuch der Fachschule (vgl. § 13 LVO-FS) führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung:

  •  vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung
  • fördert die Allgemeinbildung
  • befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen (§ 2 LVO-FS)
  • berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 (6) SchulG)

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkte Maschinenbau und Verfahrenstechnik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Maschinentechnikerin bzw. Staatlich geprüfter Maschinentechniker zu führen (§§ 13, 15 LVO – FS)
und zusätzlich die Abschlussbezeichnung
„Bachelor Professional in Technik“.

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Automatisierungtechnik, Schwerpunkt Prozessautomatisierung ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Automatisierungstechnikerin bzw. Staatlich geprüfter Automatisierungstechniker zu führen (§§ 13, 15 LVO – FS).

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Elektrotechnikerin bzw. Staatlich geprüfter Elektrotechniker zu führen (§§ 13, 15 LVO – FS).

Kontakt

Schülersekretariat Hauptgebäude:
Fachschule, Berufsoberschule:
Heike Adowski
Tel. (0621) 504-4124
E-Mail: heike.adowski@t1.bbslu.de

Beratung:
Helga Lug
Tel. (0621)504-4122
E-Mail helga.lug@t1.bbslu.de