Automatisierungstechnik

Die Weiterbildung zur Technikerin/zum Techniker in der Fachrichtung Automatisierungstechnik ist so angelegt, dass aufbauend auf der beruflichen Erstausbildung und den Erfahrungen der praktischen Berufstätigkeit der spezifische Inhalt des Schwerpunkts Prozessautomatisierung vermittelt wird.

Der erfolgreiche Besuch der Fachschule (vgl. § 13 LVO-FS) führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung fördert die Allgemeinbildung befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen (§ 2 LVO-FS) berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 (6) SchulG).

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Automatisierungstechnik, Schwerpunkt Prozessautomatisierungstechnik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Automatierungstechnikerin bzw. Staatlich geprüfter Automatierungstechniker zu führen (§§ 13, 15 LVO – FS).