Verfahrenstechnik
Die staatlich geprüfte Technikerin und der Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Verfahrenstechnik finden ihr Tätigkeitsfeld in allen Bereichen des Planens, Vorbereitens und Steuerns von Produktionsabläufen, sowie des Umwandelns von Energien und Stoffen.
Durch ihre fundierten Kenntnisse in der Planung von Produktionsanlagen und Produktionsabläufen, der Auftragsabwicklung und dem Betrieb von Apparaten sind sie auch befähigt als Sachverständige bei Institutionen der technischen Überwachung oder Versicherungen tätig zu sein.
Als Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst, betraut mit dem weiten Gebiet des Umweltschutzes, können sie neben ihren fundierten beruflichen Erfahrungen auch ihre Kenntnisse in der chemischen Technologie einbringen.
Die Schwerpunktwahl innerhalb der Ausbildung stellt zwar eine fachliche Ausrichtung dar, legt jedoch keineswegs den Berufsweg endgültig fest, da infolge der breit angelegten Grundbildung es durchaus möglich ist, auch außerhalb des Schwerpunktes erfolgreich tätig zu sein.
I. Fachrichtungsübergreifender Bereich
TE 01 Grundlegende Elemente und Handlungen
TE 02 Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache
TE 03 Kommunikation und Arbeitstechniken
TE 04 Gestalten eines prozessorientierten Qualitätsmanagements im Unternehmen
II. Fachrichtungsbezogener Bereich
MT 05 Kommunizieren und Dokumentieren mit informationstechnischen Systemen
MT 06 Analysieren und Dokumentieren von Baugruppen
MT 07 Dimensionieren und Auswählen von Bauteilen
MT 08 Projektieren und Betreiben von automatisierten Systemen
III. Schwerpunktbezogener Bereich
VT 09 Bewerten und Auswählen von Komponenten verfahrenstechnischer Anlagen
VT 10 Bewerten und Auswählen von Methoden der mechanischen Verfahrenstechnik 1)
VT 11 Bewerten und Auswählen von Methoden der thermischen Verfahrenstechnik 1)
VT 12 Bewerten und Auswählen von Verfahren der chemischen Reaktionstechnik
VT 13 Konstruieren verfahrenstechnischer Apparate 1)
VT 14 Planen verfahrenstechnischer Produktionssysteme
VT 15 Abschlussprojekt
IV. Wahlpflichtmodule (nach Angebot)
VT 16 Berufs- und Arbeitspädagogik
VT 17 Regionalspezifisches Lernmodul
VT 18 Zusatzqualifizierendes Lernmodul
1) Zwei dieser Lernmodule sind für die Abschlussprüfung auszuwählen
Unterrichtszeiten
Beschreibung
Der erfolgreiche Besuch der Fachschule (vgl. § 13 LVO-FS)
• führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung
• vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung
• fördert die Allgemeinbildung
• befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen (§ 2 LVO-FS)
• berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 (6) SchulG).