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Voraussetzungen für den Schulbesuch

(1) In die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines beruflichen Gymnasiums kann aufgenommenwerden,

1. wer den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschlussmit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht-und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit ausreichend bewertet sein darf,

2. wer das Versetzungszeugnis nach der Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulenbesitzt.

(2) Wer im berufsbildenden Bereich die Fachhochschulreife erworben hat oder eine zwei-jährige höhere Berufsfachschule mit mindestens befriedigenden Leistungen absolvierthat, kann ohne Besuch der Einführungsphase sofort in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines beruflichen Gymnasiums gleicher Fachrichtung aufgenommen werden, sofern er in der Sekundarstufe während mindestens zwei Schuljahren oder im Umfang von mindestens 200 Stunden am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht-oder Wahlpflichtfach teilgenommen hat und dieses Unterrichtsfach mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossen hat. Ausnahmen hierzu bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde.

Anmeldung und Aufnahme:
- Aufnahmeantrag (pdf-Datei 253 KB), der Aufnahmeantrag ist auch im Sekretariat erhältlich
- Beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses.
- Krankenversicherungsnachweis (nur bei Personen, die bereits 18 Jahre alt sind)

Anmeldeschluss:
1. März eines jeden Jahres

Auswahlverfahren
- Die Aufnahmemöglichkeiten sind begrenzt.
- Sind mehr Bewerber/Bewerberinnen vorhanden, als aufgenommen werden können, so entscheidet ein vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz vorgegebenes Feststellungsverfahren über die Zuteilung der Schulplätze.